Produkte im Branchenspiegel:
Der Betriebsvergleich
Zum zweiten Mal liegt nunmehr der Betriebsvergleich NRW in der neuen Erscheinungsform vor: als Betriebsvergleich für die Hotellerie und als Betriebsvergleich für die Gastronomie. Beide Dokumentationen verfügen über den gleichen Aufbau. Teil 1 beinhaltet allgemeine und spezielle Hinweise zur besseren Handhabung und zum Verständnis. Im Teil 2 werden die durchschnittlichen Umsatz- und Kostenwerte der Betriebsgruppen und Betriebsarten dargestellt. Dabei haben wir uns - wie schon in der letzten Ausgabe - von der Technik des "Benchmarking" beeinflussen lassen. Die Umsatz- und Kostenwerte der jeweiligen Betriebsarten bzw. -typen werden tabellarisch nebeneinander dargestellt. Dies ermöglicht neben der Information über den jeweils relevanten Vergleichswert auch den Blick auf ähnliche bzw. andere Betriebsarten der Branche. Teil 3 stellt die auf der schriftlichen Unternehmerbefragung basierenden Ergebnisse des Branchenbarometers dar. Neben der Entwicklung und Erwartung an ökonomische Werte werden auch die Probleme, die glichen Maßnahmen sowie die Trends aus Sicht der Unternehmer vorgestellt. Im 4. Teil zeigt der Gastro-Index - analog zum Verbraucherpreisindex der statistischen Ämter - die Entwicklung der Verkaufs- und Einkaufspreise der Branche auf. Mit dieser umfangreichen Datenbasis soll der NRW-Betriebsvergleich als Arbeitsinstrument für Banken, Sparkassen, Zulieferer, Steuerberater bzw. alle mit dem Gastgewerbe befassten Unternehmen und Institutionen dienen. Vor allem aber soll er eine unverzichtbare Arbeitshilfe für tätige und zukünftige Unternehmer im Gastgewerbe darstellen. Denn was ist wichtiger als sich zu vergleichen. Auch für den Existenzgründer stellen die Daten eine wichtige Grundlage zur Überprüfung seines Business-Planes dar. Unser Credo lautet: Die Unterschiedlichkeit der gastgewerblichen Märkte in Deutschland benötigt einen Betriebsvergleich, der ausschließlich das Gastgewerbe in Nordrhein-Westfalen darstellt, analysiert und auf seine Besonderheiten eingeht. Viele Bundesländer wären froh, einen Hotel- und Gastronomie-Betriebsvergleich zu haben, welcher die landesspezifischen Besonderheiten erfasst. Zum Schluss möchten wir noch auf eine zeitgleich erscheinende Publikation "Miet- und Pachtspiegel 2006 - Hotellerie & Gastronomie in NRW" hinweisen, welche erstmals in praktischer Art und Weise Ausführungen "rund um den Pachtvertrag" gibt, aber vor allem Kennziffern zur Pacht für die unterschiedlichen Betriebsarten der Hotellerie und Gastronomie aufzeigt.
Betriebsvergleich
2006 HotellerieDIN A5 Buch; 64 Seiten; inkl. CD-ROM mit Berechnungsprogramm
Inhalt:
- Betriebsvergleich für Hotelleriebetriebe in Nordrhein-Westfalen aufgeteilt in neun Betriebsarten
- Branchenbarometer
- NRW-Gastro-Index 2005
- SKR 70 (DATEV Sonderkontenrahmen)
Betriebsvergleich
2006 GastronomieDIN A5 Buch; 64 Seiten; inkl. CD-ROM mit Berechnungsprogramm
Inhalt:
- Betriebsvergleich für Gastronomiebetriebe in Nordrhein-Westfalen aufgeteilt in 13 Betriebsarten
- Branchenbarometer
- NRW-Gastro-Index 2005
- SKR 70 (DATEV Sonderkontenrahmen)
Der Miet- und Pachtspiegel
Die Grundlage der heute im Hotel- und Gaststättengewerbe geltenden, monatlichen Pachtzinse sind in weit überwiegendem Maße in einer Zeit entstanden, in der ent-sprechend der allgemeinen wirtschaftlichen Prosperität auch das Gastgewerbe gute Erträge und zufriedenstellende Wachstumsraten zu verzeichnen hatte. Bereits seit Anfang der 90er Jahre haben aber die schrumpfenden bzw. stagnierenden Zuwachsraten, die sich insbesondere nach der Euro-Umstellung zu realen Umsatzverlusten entwickelten, in vielen Betrieben zu Pachtbelastungen geführt, deren Umsatzanteile keine angemessenen bzw. existenzsichernden Gewinne mehr zulassen. Im Gegensatz zum Mietverhältnis, das den "Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der vermieteten Sache zu gewähren", wird bei der Pacht gemäß § 581 BGB "der Verpächter verpflichtet, dem Pächter den verpachteten Gegenstand und den Genuss der Früchte, soweit sie nach den Regeln einer ordnungsmäßigen Wirtschaft als Ertrag anzusehen sind, während der Pachtzeit zu gewähren". Ist eine Pacht so gestaltet, dass sie den Genuss der Früchte durch den Pächter nicht mehr gewährleistet, ist sie zu hoch. Nun haben einige Oberlandesgerichts-Urteile in den 90er Jahren diese Ertragsorientierung grundsätzlich bestätigt, doch hat der BGH mit Urteil vom 28.04.1999 eindeutig festgestellt, dass die an der Ertragskraft orientierte Pachtfindung nicht geeignet ist, eine Pachtüberhöhung gemäß § 138 Abs. 1 BGB nachzuweisen. Damit sind die zeitweilig propagierten Argumente, man brauche lediglich eine Pachtüberhöhung gutachtlich nachzuweisen, um den Verpächter bewegen oder gar zwingen zu können, die Pachthöhe angemessen zu mindern, gegenstandslos. Nach wie vor gilt der juristische Leitsatz "Pacta sund servanda" (Verträge sind einzuhalten) oder umgangssprachlich: "Vertrag ist Vertrag". Nur in extremen Fällen, die äußerst selten sind, kann es zur gerichtlichen Aufhebung eines Vertrages wegen einer überhöhten Pacht kommen. Aber auch aus einer objektiv überhöhten Pacht kann der Pächter grundsätzlich kein Recht zur Pachtsenkung ableiten. Es ist für den wirtschaftlichen Erfolg und die "Zufriedenheit" mit einem Pachtvertrag im Gastgewerbe deshalb entscheidend, dass vor Vertragsunterzeichnung die wirtschaftliche Tragfähigkeit des vom Verpächter geforderten Pachtzinses überprüft bzw. eingeschätzt wird. Natürlich kann niemand die erzielbaren Umsätze verbindlich vorhersagen. Es gibt aber fundierte Erfahrungs- und Vergleichswerte, die je nach Betriebsart resp. Angebotsform und Betriebsgröße sehr wohl einen hohen Wahrscheinlichkeitsgrad beinhalten und bei deren Berücksichtigung grobe Fehler ausgeschlossen werden können. Auf der anderen Seite hat die Diskussion um den Pachtzins den Blick dafür getrübt, dass das Pachtverhältnis "nicht allein vom Pachtzins lebt". Innerhalb der Vielfalt der Vertragskonditionen werden dem Pächter Pflichten auferlegt, die ganz erhebliche wirtschaftliche Belastungen beinhalten können - teilweise mit finanziellen Konsequenzen –, die über die des Pachtzinses hinausgehen. Über diese wird viel zu wenig gesprochen. Es handelt sich um alle Konsequenzen, die mit der Unterzeichnung des Vertrages beginnen und mit der Rückgabe des Betriebes - zum Teil auch dann noch nicht - aufhören. Im Rahmen dieses Arbeitshandbuches soll deshalb zu allen wesentlichen wirtschaftlichen Aspekten von Pachtverträgen Stellung genommen werden. Auf der Basis von Vergleichswerten aus über 600 Betrieben in Nordrhein-Westfalen wurden hiermit die ersten offiziellen Anhalts- bzw. Vergleichswerte zur Höhe von Miete / Pacht in unserer Branche veröffentlicht. Gleichzeitig werden Empfehlungen aus der praktischen Tätigkeit vermittelt und durch den zusammen mit dem Hotel- und Gaststättenverband Nor-drhein entworfenen Pachtvertrag wird Pächtern wie Verpächtern wichtige Anhaltspunkte bei der Vertragsgestaltung an die Hand gegeben.
Miet- und Pachtspiegel 2006 Gastronomie & HotellerieDIN A5 Buch; 64 Seiten
Inhalt:
- Anmerkungen und Tipps zur Pacht im Gastgewerbe
- Vergleichswerte - Miet-/Pachtspiegel in Nordrhein-Westfalen zu 22 Betriebsarten aus der Hotellerie und Gastronomie
- Muster-Standard-Pachtvertrag des DEHOGA Gastgewerbe NRW
(c)
2006 HOGA GmbH - Servicegesellschaft für das Gastgewerbe
